Alles zur Photovoltaikpflicht in Bayern

Alles zur Photovoltaikpflicht in Bayern!

Die gesetzliche Pflicht, unter bestimmten Voraussetzungen eine Photovoltaikanlage auf Gebäudedächern zu installieren, wurde bereits in einigen Bundesländern Deutschlands realisiert. Eine einheitliche und übergreifende Regelung für das ganze Land gibt es jedoch bislang noch nicht. Nachdem zuerst Baden-Württemberg eine Solarpflicht ab dem Jahr 2022 beschlossen hat, folgen in 2023 viele weitere Länder diesem Beispiel, so auch Bayern. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Photovoltaikpflicht in Bayern wissen musst, kurz und verständlich erklärt.

Was bedeutet “Photovoltaikpflicht”?

Die “Photovoltaikpflicht” bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Installation von Photovoltaik auf privat oder gewerblich genutzten Gebäudedächern bei Neubau, Sanierung oder Modernisierung. Dabei ist das vorrangige Ziel, den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien zur Energieerzeugung zu beschleunigen.

Die Solarpflicht verpflichtet Gebäudeeigentümer dazu, Investitionen in Solarenergie zur Stromerzeugung oder zum Heizen selbst zu finanzieren. Im Gegenzug werden Förderungen gewährt, wie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung für Strom oder Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Aktueller Stand in Deutschland

Derzeit gibt es auf Bundesebene kein beschlossenes Gesetz für eine allgemeine Solarpflicht. Die Vorschriften werden in jedem Bundesland individuell geregelt.

Gültige Solardachpflichten betreffen derzeit nur Neubauten. In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Solaranlage auszustatten. Bestehende Objekte müssen frühestens ab 2023 nachgerüstet werden.

Ab Januar 2023 ist der Einbau von Solaranlagen bei neuen Wohnhäusern in Berlin und Hamburg verpflichtend. Diese Verpflichtung gilt auch für bestehende Häuser, bei denen das Dach saniert wird.

Photovoltaikpflicht in Bayern

Bayern ist beim Photovoltaik-Zubau in Deutschland führend. Bereits Ende Juni 2022 verabschiedete das Landeskabinett die Beschlüsse zur Photovoltaikpflicht. Nun erhält die bayerische Bauordnung (BayBO) einen ergänzenden Artikel 44a, der die Vorgaben zur Photovoltaikpflicht beinhaltet. So ist ab 2023 in 3 Stufen eine gesetzliche Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude in Kraft getreten. Eine allgemeine Solardachpflicht gibt es damit jedoch nicht.

Konkret heißt das also, die Solardachpflicht gilt für

  • Neue Gewerbe- und Industriegebäude ab dem 1. März 2023
  • Neue Nicht-Wohngebäude (z. B. landwirtschaftliche
  • Maschinenhallen oder Ställe) ab dem 1. Juli 2023
  • Erneuerungen der Dachhaut von Nicht-Wohngebäuden oder umfassenden Dachsanierungen ab dem 1. Januar 2025

Ausnahmen für dieses Gesetz sind:

  • Dächer deren Dachfläche 50 m2 nicht überschreitet
  • Gebäuden oder Gebäudeteilen, die in ihrer Funktion Wohngebäuden dienen (z. B. Schuppen, Carports oder Garagen)
  • Die Installation von Photovoltaikanlagen wiederspricht der städtebaulichen Satzung
  • Die Höhe der Installationskosten führen zu keinem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand
  • Technische Gründe

Vor- und Nachteile der Photovoltaikpflicht

Wie jede Regelung hat auch die Photovoltaikpflicht ihre Vor- und Nachteile.

Zu den Vorteilen zählen:

  • Reduktion von Treibhausgasemissionen: Mit jeder neu installierten Solaranlage wird der CO₂-Fußabdruck des Gebäudes verringert.
  • Stimulierung des Marktes: Die Pflicht treibt die Nachfrage und somit Innovationen und Kostensenkungen in der Photovoltaik-Branche voran.
  • Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen: Langfristig kann die Abhängigkeit von Kohle, Gas und Öl verringert werden.

Nachteile könnten jedoch sein:

  • Kosten: Für Bauherren können zusätzlich hohe Kosten entstehen.
  • Ästhetik: Nicht jeder findet Solapanels optisch ansprechend.
  • Technische Herausforderungen: Bei einigen Gebäuden kann es schwierig sein, die notwendige Kapazität zu installieren.

Kann die Photovoltaikpflicht noch verschärft werden?

Die Energiewende ist ein fortlaufender Prozess. Mit steigendem Umweltbewusstsein und technologischem Fortschritt könnte es durchaus sein, dass die Photovoltaikpflicht in Zukunft noch verschärft wird und somit auch private Wohngebäude Photovoltaikanlagen installieren müssen. Dies könnte bedeuten, dass mehr Gebäudetypen einbezogen werden, strengere Anforderungen gestellt werden oder sogar eine bundesweite Regelung in Erwägung gezogen wird.

Insgesamt spielt die Photovoltaikpflicht eine entscheidende Rolle im Bestreben, den Energieverbrauch nachhaltiger zu gestalten. Wenn du deinen Energieverbrauch auch ohne Solarpflicht grüner machen willlst und dazu noch von hohen Renditen profitieren möchtest, dann vereinbare jetzt ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch bei Solarland Bayern.

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Emre Göktan

Geschäftsführer Solarland Bayern SLB GmbH

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