Diese EEG-Änderungen machen Photovoltaikanlagen in 2023 noch attraktiver!

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen in das Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Am 8. Juli 2022 wurde das sogenannte “Osterpaket” zum Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen. Neben einer Novellierung des bestehenden EEG 2021 beinhaltet es auch neue Regelungen, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. Was sich nun für gegenwärtige und zukünftige PV-Anlagen Besitzer ändert, erfahrt ihr in diesem Artikel.

EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien

Das veränderte EEG in 2023 setzt nun auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Zubau von Photovoltaik soll bis 2026 schrittweise auf 22 GW/Jahr angehoben werden. Bis 2030 soll die installierte Photovoltaik-Leistung in Deutschland 215 GW erreichen und der Anteil der Photovoltaik am gesamten Strommix somit auf 30% steigen. Bisher wurde nur eine Leistung von 60 GW und ungefähr 10% des Strommixes anvisiert. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen wird ein Finanzierungsbedarf von 20 bis 23 Mrd. veranschlagt.

Änderung 1: Höhere Einspeisevergütung

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einspeisevergütungen von selbst produziertem Solarstrom. Neue Photovoltaikanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten eine höhere Einspeisevergütung. Dabei gibt es aber Unterschiede zwischen Voll- und Überschusseinspeisung:

Anlagengröße Überschusseinspeisung Volleinspeisung
bis 10 kWp 8,2 Ct/kWh (bisher: 6,24) 13 Ct/kWh (bisher: 6,24)
bis 40 kWp 7,1 Ct/kWh (bisher: 6,06) 10,9 Ct/kWh (bisher: 6,06)
bis 100 kWp 5,8 Ct/kWh (bisher: 4,74) 10,9 Ct/kWh (bisher: 4,74)

Außerdem wird die Degression der Einspeisevergütung bis 2024 ausgesetzt und danach nur noch halbjährlich erfolgen. Das bedeutet, die Einspeisevergütung wird bis 2024 auf diesem hohen Niveau bleiben und danach seltener gesenkt werden. Das verbessert die Rendite der eigenen Anlage und auch der Geldbeutel von Photovoltaik-Besitzern wird sich freuen!

Änderung 2: Mehr Fläche für Photovoltaik

In 2023 sollen mehr Flächen für Photovoltaik genutzt werden können. Für Besitzer von denkmalgeschützten Gebäuden, die keine PV-Anlage auf ihrem Hausdach installieren dürfen, besteht die Möglichkeit, Solaranlagen “im Garten” zu errichten. Diese Anlagen dürfen maximal 20 kWp erreichen und höchstens die gleiche Grundfläche wie das Wohngebäude besitzen.

Zusätzlich ist es jetzt möglich, zwei separate Photovoltaikanlagen auf einem Dach zu errichten und zu betreiben. So kann eine Anlage zum Eigenverbrauch genutzt werden und die andere für eine Volleinspeisung, um eine höhere Einspeisevergütung zu erhalten.

Änderung 3: Abschaffung der 70% Kappungsregelung

Schon seit dem 15. September 2022 wurde die 70-Prozent-Kappungsregel für neue Photovoltaikanlagen bis 25 kW Leistung am Netzeinspeisepunkt abgeschafft. Somit fällt die Vorgabe, nur maximal 70% der Photovoltaik-Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, weg. Für PV-Bestandsanlagen bis 7 kWp gilt diese Regelung ab dem 1. Januar 2023.

Betreiber von Bestandsanlagen mit einer Leistung über 7 kWp müssen dagegen noch etwas warten. Die Befreiung von der 70%-Regelung ist erst möglich, wenn die Photovoltaikanlage mit einem Smart Meter Gateway nachgerüstet wird. Angestrebt wird, dass die Messstellenbetreiber innerhalb der nächsten 5 Jahre alle Bestandsanlagen in Deutschland mit diesen Smart-Meter-Gateways ausstatten.

Änderung 4: Abbau bürokratischer und technischer Hürden

Damit Photovoltaik für private Haushalte und Unternehmen noch attraktiver wird, soll in 2023 auch einiges an Bürokratie und technischen Hürden abgebaut werden.

Steuer

Eine Maßnahme für diese Änderungen ist, dass Einnahmen aus der Photovoltaik und Entnahmen für die Selbstversorgung künftig von der Steuerlast befreit werden. Dies gilt für Einfamilienhäuser bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp, für Mehrfamilienhäuser bis 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit und einer maximalen Gesamtmenge von 100 kWp.

Außerdem werden auch die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie zugehörige Komponenten und Speicher für den Einsatz bei Wohnungen und öffentlichen Gebäuden steuerfrei. Zusätzlich wird die Grenze für die Befreiung von Ertrag- und Gewerbesteuer von 10 auf 30 kWp angehoben.

Netzanschluss

Eine weitere Änderung betrifft die Netzbetreiber und vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert damit den Prozess des Netzanschlusses enorm. Netzbetreiber müssen bis spätestens 2025 ein Onlineportal zur Verfügung stellen, das es Interessenten einfacher macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaikanlage zu stellen. Dabei werden den Netzbetreibern Fristen vorgegeben, wie schnell sie diese Anfragen bearbeiten müssen.

Mieterstrom

Als letztes wird es noch eine Änderung im Bereich Mieterstrom geben. Die Umlagen auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt sollen entfallen und die mengenmäßige Begrenzung der jährlich geförderten Mieterstromprojekte im EEG aufgehoben werden.

Fazit

Im Großen und Ganzen wird sich die EEG-Novelle 2023 positiv auf den Weiterbau erneuerbarer Energie auswirken und einen wichtigen Teil zur Energiewende beitragen. Es werden viele Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Solarenergie aus dem Weg geräumt. So werden Photovoltaikanlagen zu einer noch attraktiveren Investition, als sie derzeit schon sind, da man aus ihnen nun noch mehr Geld mit noch weniger Aufwand gewinnen kann.

Wenn du dir nun überlegst, selbst eine Photovoltaikanlage auf deinem Hausdach installieren zu lassen, beraten wir dich gerne kostenfrei und unverbindlich. Zusammen finden wir die perfekte Solarlösung für deine Wünsche und Erwartungen.

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Robert Jovanovic

Geschäftsführer Solarland Bayern SLB GmbH

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