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Solarmodul in Nahaufnahme

Kommt die Solarpflicht? Darauf sollten Hausbesitzer unbedingt achten. 

Die Bundesregierung hat ambitionierte Pläne zur Förderung des Solarausbaus auf privaten Hausdächern. Die Umsetzung der sogenannten Solarpflicht liegt jedoch in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer, wodurch in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen bestehen. Mit dem neuen Bundes-Klimaschutzgesetz wurde beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 % zu reduzieren. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien in allen Sektoren notwendig. In diesem Zusammenhang wird diskutiert, ob zukünftig die Installation einer PV-Anlage auf Dächern zur Pflicht werden soll. In diesem Blogartikel erläutern wir, was die Solarpflicht bedeutet, ab wann sie gilt und welche spezifischen Regelungen für Hausbesitzer gelten. 

Was bedeutet Solarpflicht? 

Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern sowie die Stadtstaaten Berlin und Hamburg haben bereits eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen beschlossen. Aber was versteht man eigentlich unter einer „Solarpflicht“? 

Wenn von „Solarpflicht“ die Rede ist, dann ist in der Regel gemeint, dass bei Neubauten oder Modernisierungen von privat oder gewerblich genutzten Gebäuden eine Photovoltaikanlage oder alternativ eine Solarthermieanlage auf dem Dach installiert werden muss. Diese Pflicht dient dazu, den dringend nötigen Ausbau erneuerbarer Energien zur Energieerzeugung zu beschleunigen. 

Die verschiedenen Regelungen zur Solarpflicht in den Bundesländern haben unterschiedliche Ausnahmeregelungen. Gemein ist ihnen jedoch, dass Eigentümer von Gebäuden verpflichtet werden, die Investitionen in Sonnenenergie zur Stromgewinnung oder zum Heizen selbst zu tragen. Im Gegenzug gibt es Förderungen, sei es durch die EEG-Vergütung oder Zuschüsse wie bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). 

Vorteile der Solarpflicht 

Für eine Solarpflicht spricht neben der Rentabilität der Anlagen vor allem, dass freie Dachflächen genutzt werden, um Energie zu erzeugen. Gerade in Neubauten kann sich eine PV-Anlage besonders auszahlen. Neu gebaute Wohnhäuser werden heutzutage mehrheitlich mit Wärmepumpen beheizt und oft mit einer Wallbox ausgestattet, um ein E-Auto laden zu können. Beide Technologien benötigen viel Strom – und wenn der kostengünstig vom eigenen Dach kommt, umso besser. 

Aktuelle Regelungen zur Solarpflicht nach Bundesländern

Die Regelungen zur Solarpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Nachfolgend eine Übersicht über die derzeit geltenden Regelungen in ausgewählten Bundesländern: 

Baden-Württemberg 

Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude, und seit dem 1. Mai 2022 auch für Wohngebäude. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Solarpflicht zudem für alle grundlegenden Dachsanierungen verpflichtend. 

Bayern 

Bayern hat derzeit keine Solarpflicht. Obwohl im Juli 2020 Pläne für eine Solarpflicht für gewerbliche und private Gebäude angekündigt wurden, wurden diese nicht umgesetzt. Ein Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz, der eine PV-Pflicht für staatliche Gebäude vorsieht, liegt vor, muss jedoch noch weiterentwickelt und beschlossen werden. 

Berlin 

Berlin hat im Juni 2021 das Solargesetz Berlin verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2023 muss auf jedem neuen Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche eine PV-Anlage installiert werden. Diese Pflicht gilt auch bei wesentlichen Dachsanierungen bestehender Gebäude. 

Bremen 

Bremen hat die Solarpflicht im März 2023 beschlossen. Ab dem 1. Juli 2024 gilt sie für Dachsanierungen, ab dem 1. Juli 2025 für Neubauten. 

Brandenburg 

In Brandenburg wird ab dem 1. Juni 2024 eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien eingeführt, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird oder ein Bauantrag für ein neues Gebäude eingereicht wird. Dies betrifft Dächer mit einer Fläche von mindestens 50 Quadratmetern gemäß § 32a der Brandenburgischen Bauordnung. Private Wohngebäude sind von dieser Regelung vorerst ausgenommen. 

Hamburg 

Hamburg hat eine Photovoltaikpflicht (PV-Pflicht) beschlossen, die seit 2023 für den Bau neuer Häuser gilt (§ 16 Abs. 2 HmbKliSchG). Seit 2024 müssen auch Bestandsgebäude bei wesentlichen Dachumbauten mit mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Installation technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Eine solarthermische Anlage kann alternativ zur PV-Anlage genutzt werden. 

Hessen 

In Hessen gibt es eine Photovoltaikpflicht derzeit nur für landeseigene Gebäude und neu errichtete Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Private Wohngebäude sind von dieser Pflicht nicht betroffen. 

Mecklenburg-Vorpommern 

In Mecklenburg-Vorpommern besteht derzeit keine Solarpflicht (Stand: Juni 2024). Die Landesregierung plant jedoch die Einführung einer solchen Pflicht im Rahmen des Klimaschutzgesetzes. 

Niedersachsen 

Seit Anfang 2023 müssen alle neu errichteten Gebäude in Niedersachsen so gebaut werden, dass eine Nachrüstung mit einer PV-Anlage möglich ist. Für neue Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern besteht seit 2023 eine PV-Pflicht, die seit 2024 auch für alle öffentlichen Neubauten gilt. Ab dem 1. Januar 2025 greift diese Pflicht auch für alle neu errichteten Wohngebäude und grundlegende Dachsanierungen. Mindestens 50 Prozent der Dachfläche müssen dann mit Solarmodulen belegt werden, es sei denn, die Installation ist technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar oder es ist bereits eine solarthermische Anlage vorhanden. 

Nordrhein-Westfalen 

In Nordrhein-Westfalen gilt seit 2023 eine Solarpflicht für neue kommunale Gebäude und seit 2024 auch für gewerbliche Neubauten. Ab 2025 betrifft diese Pflicht auch private Wohnhäuser, wobei der Zeitpunkt der Bauantragstellung entscheidend ist. Für Bestandsgebäude greift die Pflicht ab 2026 bei vollständigen Dachsanierungen und ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern. 

Rheinland-Pfalz 

Seit 2023 besteht in Rheinland-Pfalz eine Solarpflicht für neue Gewerbebauten und Parkplätze ab 50 Stellplätzen. Seit 2024 gilt diese Pflicht auch für Neubauten oder Dachsanierungen von Landes- und Kommunalgebäuden. Neue Wohngebäude, für die der Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 eingereicht wird, müssen „PV-ready“ gebaut werden, also für eine spätere Installation einer PV-Anlage vorbereitet sein. 

Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 

In diesen Bundesländern gibt es derzeit keine Solarpflicht (Stand: Juni 2024). 

Schleswig-Holstein 

Schleswig-Holstein hat seit 2023 eine Solarpflicht für neue Büro- und Geschäftshäuser sowie für Parkplätze ab 100 Stellplätzen. Eine generelle Solarpflicht für Dächer ist ab 2025 geplant, wobei die genauen Details noch unklar sind. 

Ist mit einer bundesweiten Solarpflicht zu rechnen? 

Eine bundesweite Solarpflicht existiert aktuell nicht. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält jedoch Pläne für eine solche Regelung, um die Klimaziele bis 2030 und die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Eine einheitliche bundesweite Regelung könnte den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen und vereinfachen. 

Das Potenzial für Photovoltaikanlagen auf deutschen Dächern ist enorm. Laut einer Studie von EUPD Research aus dem April 2021 liegt das ungenutzte Photovoltaik-Potenzial in Deutschland bei 89 Prozent, sowohl für Neubauten als auch für Altbauten. Ob und wann es zu einer bundesweiten Solarpflicht kommt, bleibt jedoch abzuwarten. 

Fazit 

Die Solarpflicht ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland und zur Erreichung der Klimaziele bis 2045.  

Die spezifischen Regelungen variieren jedoch je nach Bundesland. Während einige Länder bereits weitreichende Pflichten eingeführt haben, befinden sich andere noch in der Planungsphase.  

Eine bundesweite Solarpflicht wäre ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung und Beschleunigung des Ausbaus von Solarenergie in Deutschland.  

Unsere Solarberater bei Solarland Bayern beraten Dich gerne kostenfrei und finden die perfekte Photovoltaik-Lösung für Dich. 

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Emre Göktan

Geschäftsführer Solarland Bayern SLB GmbH

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