Solarpaket 1: Das musst du über den neuen Beschluss wissen!

Solarpaket 1: Das musst du über den neuen Beschluss wissen! 

Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket 1 ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisiert und der Zubau von Photovoltaik beschleunigt. Was sich für dich ändert und was du sonst noch über das Solarpaket 1 wissen solltest, erfährst du in diesem Artikel schnell und verständlich erklärt. 

Was ist das Solarpaket 1? 

Deutschland hat das Ziel, bis 2045 als eine der führenden Industrienationen klimaneutral zu wirtschaften. Um dieses Vorhaben zu realisieren, muss der Stromsektor bis 2035 nahezu vollständig emissionsfrei agieren. Die Bundesregierung will zur Zielerreichung den Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend vorantreiben. 

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hatte die Bundesregierung den erneuerbaren Energien und vor allem Photovoltaik gesetzlichen Vorrang gegeben. Mit dem Solarpaket 1 erfolgt nun der nächste Schritt, um gezielte Maßnahmen zur Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus in Deutschland umzusetzen.

Am 16. August 2023 verabschiedete das Bundeskabinett daher das „Solarpaket 1“. Dieses Gesetzespaket zielt insbesondere darauf ab, den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland zu fördern. Mit zahlreichen Maßnahmen werden bürokratische Hürden beim Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen reduziert und deren Errichtung beschleunigt. Für Verbraucher bringt dieses Paket viele Vorteile mit sich und stärkt zudem ihre Rechte. 

Beschlüsse 

Der Zubau neuer Photovoltaikanlagen in Deutschland wächst kontinuierlich. Im ersten Halbjahr 2023 wurde insgesamt fast 6.000 Megawatt an Leistung mehr zugebaut als in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012. Um diesen Wert in den nächsten Jahren weiter zu steigern, wurden folgende Maßnahmen beschlossen und umgesetzt. 

Photovoltaik auf Freiflächenanlagen stärken 

Das Paket beinhaltet umfangreiche Maßnahmen für eine nachhaltigere Gestaltung von Freiflächen. Das Ziel der Vorgaben ist es, den Zugang zu Flächen für Solarparks zu erweitern, ohne dass dies zu einer Erhöhung des Flächenverbrauchs führt. Insbesondere unterstützt wird daher die kombinierte Nutzung von Agrarflächen und Photovoltaikmodulen, auch als Agri-PV bekannt. Dadurch werden die Flächen mehrfach genutzt und gleichzeitig die Interessen der Landwirtschaft gewahrt.

Freiflächen für Photovoltaik sollen künftig auch auf versiegelten Flächen genutzt werden. Aus diesem Grund wird eine Förderung für Photovoltaik auf solchen Flächen eingeführt, welche auch als Parkplatz genutzt werden. Zusätzlich wird es zukünftig für Agri-PV und diese Art von Freiflächen Ausschreibungssegmente mit eigenen Höchstwerten geben. 

Balkonphotovoltaik entbürokratisieren 

Die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Balkon wird deutlich einfacher und schneller möglich sein. Mit dem Ziel, Balkon-PV-Anlagen so unkompliziert wie möglich in Betrieb nehmen zu können, entfällt durch das Solarpaket 1 die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber und die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt 

Neue Photovoltaikanlagen für Balkone sollen nicht durch die Installation eines Zweirichtungszählers, also einen digitalen Stromzähler behindert werden. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren die Besitzer davon, da die Strommenge, die sie bezahlen müssen, reduziert wird. 

Außerdem können Balkon-PV-Anlagen in Zukunft leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 kW und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA gilt eine vereinfachte Anmeldung. 

Zusätzlich dazu sollen zukünftige Balkonsolaranlagen mit einem herkömmlichen Schukostecker ausgestattet sein, um die Installation zu erleichtern, was das Ziel des Gesetzespakets ist. Dazu muss jedoch noch eine Norm in Zusammenarbeit mit den Verbänden erarbeitet werden. 

Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung 

Durch die neue “Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung” des Solarpaket 1 kann Dachsolarstrom in Mehrfamilienhäusern in Zukunft direkt an die Bewohner des Hauses weitergegeben werden. Der Umweg über die Einspeisung des günstigen Dachstroms in das öffentliche Stromnetz entfällt.

Genaue Regelungen bezüglich Abrechnungen und rechtzeitiger Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen wurden ebenfalls festgelegt. Für den Teil des Strombedarfs, der nicht durch den günstigen Dachstrom gedeckt werden kann, haben Mieter nun die Option, einen zusätzlichen günstigen Tarif mit einem Stromversorgungsunternehmen abzuschließen. 

Verbesserungen beim Mieterstrom 

Künftig wird auch der Mieterstrom auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen (z. B. Garagen) unter der Voraussetzung, dass der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt, bezuschusst. Diese Regeln ermöglichen es, mehrere Anlagen zusammenzufassen und vermeiden somit unverhältnismäßige technische Herausforderungen, die bisher insbesondere in Wohngebieten oft ein Problem darstellten. 

Änderungen für Photovoltaik bei Gewerbeimmobilien 

Bisher waren Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet. Diese Vorgabe ändert sich nun: Anlagenbetreiber können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung an den Netzbetreiber weitergeben, ohne jedoch die Direktvermarktungskosten tragen zu müssen. Besonders Anlagen mit hohem Eigenverbrauch profitieren davon. Anlagenbetreiber werden somit ermutigt, die Dachkapazität besser zu nutzen und eine höhere Leistung zu installieren. 

Zudem soll zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein. Für Anlagen unterhalb dieser Schwellen genügt ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate.

Wird es ein Solarpaket 2 geben?

Vermutlich ja. Dabei sollen unter anderem Erleichterungen für Anlagenbetreibende sowie die Verklammerung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden im Vordergrund stehen. Wann dieses Paket verabschiedet wird und welche Inhalte es konkret beinhalten wird, stellt sich jedoch noch heraus. 

Möchtest du nun durch diese Entbürokratisierung und Vereinfachung von Photovoltaik auch deine eigene Solaranlage installieren und damit der Umwelt sowie deinem Geldbeutel etwas Gutes tun? Dann vereinbare jetzt ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Solarexperten! 

Jetzt Anfragen

und von unseren Solarexperten kostenlos beraten lassen!

Emre Göktan

Geschäftsführer Solarland Bayern SLB GmbH

Kontaktieren Sie uns:

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8:00-16:00

+49 (89) 7168033-0

oder:

Wählen Sie jetzt Ihren Wunschtermin und sprechen Sie direkt mit unseren Experten.