Welche rechtlichen Regelungen oder Voraussetzungen gelten für Photovoltaikanlagen?
Gibt es bei dem Vorhaben, eine Photovoltaikanlage zu bauen, rechtliche Vorschriften oder bestimmte Voraussetzungen, die ich zu beachten und erfüllen habe? Falls du dir diese Frage schon einmal gestellt hast, dann ist dieser Artikel für dich! Hier erfährst du einfach und schnell alle wichtigen Vorüberlegungen in Bezug auf die eigene Photovoltaikanlage, von der Baugenehmigung über die Meldung im Marktstammdatenregister bis zur steuerlichen Einordnung deiner Einnahmen durch Solarstrom.
Baugenehmigung
Allgemein unterliegen alle baulichen Anlagen – so auch eine Photovoltaikanlage – dem Baurecht. Die einzelnen Länder können jedoch frei entscheiden, ob sie der Musterbauordnung des Länderausschusses folgen oder nicht. In den meisten Bundesländern wird für den Bau einer Photovoltaikanlage auf Gebäudedächern keine Baugenehmigung benötigt. Trotzdem sollten immer die Bestimmungen der eigenen Gemeinde eingesehen werden, bevor angefangen wird zu bauen.
Ausnahmen und damit genehmigungspflichtig sind beispielsweise Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Hier muss zwingend eine Absprache mit dem Denkmalamt stattfinden.
Grundsätzlich muss aber sichergestellt werden, dass die Solaranlage dem Baurecht entspricht, das heißt,
- die Anlage und das Dach dürfen nicht einsturzgefährdet sein,
- die Gestaltungsgrundsätze eines gegebenenfalls vorliegenden Bebauungsplanes müssen eingehalten werden,
- die Blendwirkung der spiegelnden Module muss berücksichtigt werden und
- der Abstand zu den Nachbarn sollte gewährleistet bleiben.
Genehmigung durch den Energieversorger
Der selbst produzierte Solarstrom wird häufig nicht in seinem ganzen Ausmaß selbst genutzt, häufig wird auch ein Teil in das örtliche Stromnetz eingespeist. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist der zuständige Energieversorger gesetzlich verpflichtet, den Solarstrom 20 Jahre lang abzunehmen, in das öffentliche Netz einzuspeisen und die gesetzlich definierte Einspeisevergütung zu zahlen.
Dafür ist aber kein Genehmigungsverfahren bei dem Energieversorger vorgesehen. Die Photovoltaikanlage muss lediglich beim Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Wichtig: Es müssen die technischen Anforderungen des örtlichen Stromnetzes berücksichtigt werden. Schon beim Bau muss auf die Kompatibilität der Photovoltaikanlage mit diesen technischen Details geachtet werden.
Meldung im Marktstammdatenregister
Laut dem EEG sind alle Betreiber einer Photovoltaikanlage dazu verpflichtet, den genauen Standort und die Leistung der eigenen Solaranlage bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Das gelingt i.d.R. sehr schnell und einfach online.
Wichtig: Hier muss unbedingt die Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme beachtet werden.
Steuerliche Einordnung der Einnahmen
Aus steuerrechtlicher Sicht ist das Betreiben einer Photovoltaikanlage eine gewerbliche Tätigkeit. Ganz egal ob sie auf dem privaten Hausdach oder einem Geschäftsgebäude montiert wurde. Deswegen mussten in der Vergangenheit Steuern auf den Umsatz durch eine Photovoltaikanlage gezahlt werden.
Durch die Gesetzesänderung des EEG gilt seit dem 1. Januar 2023 der Nullsteuersatz auf die Photovoltaik-Umsätze. Das bedeutet, dass private Photovoltaikanlagen mit weniger als 30 kWp Leistung von der Einkommensteuer auf den Ertrag befreit sind. Diese Neuerung gilt nicht nur für neu installierte Anlagen, sondern auch für Bestandsanlagen. Auch der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen ist durch den Nullsteuersatz nicht mehr zu versteuern. Mieterstrom ist von dieser Regel jedoch NICHT betroffen!
Hinweis: Die enthaltenen Informationen auf dieser Website dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Fazit
Das Anschaffen einer Photovoltaikanlage ist sehr viel einfacher geworden. In der Regel wird keine Baugenehmigung benötigt, aber es sollten zur Sicherheit die Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde und die Bauvorschriften abgeklärt werden.
Eine Genehmigung vom Netzbetreiber muss ebenfalls nicht eingeholt werden. Die Photovoltaikanlage muss lediglich beim örtlichen Energieversorger und der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Seit der EEG-Änderung in 2023 fällt oftmals auch die Steuer für die Photovoltaik Umsätze weg.
Durch all die sehr einfachen rechtlichen Schritte mit nur wenig Bürokratie wird eine Photovoltaikanlage zu einer noch attraktiveren Anschaffung. Falls du noch Fragen zu deinem zukünftigen Photovoltaikprojekt hast, beraten wir dich gerne persönlich, unverbindlich und kostenlos.
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Emre Göktan
Geschäftsführer Solarland Bayern SLB GmbH
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